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Die Schweiz als Vorreiter für pferderechteres Training: Mit Inkrafttreten der neuen eidgenössischen Tierschutzverordnung ist das übermäßige Einrollen des Pferdehalses strafbar. Gleiches gilt für das Barren. © fotolia.com

Rollkur in der Schweiz mit 1.1.2014 gesetzlich verboten

Ein Artikel von Pamela Sladky | 07.01.2014 - 11:18
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Die Schweiz als Vorreiter für pferderechteres Training: Mit Inkrafttreten der neuen eidgenössischen Tierschutzverordnung ist das übermäßige Einrollen des Pferdehalses strafbar. Gleiches gilt für das Barren. © fotolia.com

Tierschutzrelevant seien insbesondere “Extremfälle, bei denen die falsche Einwirkung des Reiters bzw. falsche Verwendung des Hilfsmittels sowie die unnatürliche Haltung des Pferdes offensichtlich sind und die Hyperflexion über mehrere Minuten andauert“, heißt es im zugehörigen Entwurf. Die Schweiz ist damit das erste Land, das der Rollkur per Gesetz einen Riegel vorschiebt.

Auch das Barren wird in der neuen Tierschutzverordnung ausdrücklich als eine beim Pferd verbotene Handlung aufgeführt. Dies gilt sowohl für das aktive Barren, wie etwa das Anheben einer Stange oder Sprungauflage nach dem Absprung des Pferdes, als auch passive Maßnahmen, wie das Verwenden von für das Pferd schlecht sichtbaren dünnen Stangen oder Draht. Und auch wer die Pferdebeine mit einer sensibilisierenden Substanz behandelt, die das Pferd bei Hindernisberührung Schmerzen empfinden lässt (chemisches Barren), macht sich laut neuem Recht strafbar.

Quelle