Nach dem internationalem Reglement der FEI führt Blut am Pferdekörper zum sofortigen Ausschluss - auch, wenn die Verletzung erst unmittelbar nach dem Bewerb auftritt. Nach dem Vorfall in Ebreichsdorf zieht die ÖTO entsprechend nach, um auf nationalen Turnieren für klare Verhältnisse zu sorgen. (Symbolfoto) © Tomas Holcbecher
Nach ihrem Sieg im Grand Prix des nationalen Dressurturniers im Pferdesportpark Magna Racino waren Peter Gmoser und sein Pferd Ehrengold MJ zwischenzeitlich disqualifiziert worden, weil ein Steward nach der Prüfung Blut am Maul des Ehrentusch-Sohnes festgestellt hatte. Da die Österreichische Turnierordnung keine dezidierte Vorgehensweise enthält, wie mit Verletzungen, die nach dem Bewerb auftreten, verfahren werden soll, wurde der Ausschluss nach einem Protest Gmosers wieder aufgehoben. Der damit provozierte Ärger ließ nicht lange auf sich warten.
Vorfälle wie in Ebreichsdorf würden das Vertrauen in einen sauberen, fairen Sport nicht nur nicht fördern, sie schadeten dem Dressursport und dem Image des Reiters insgesamt, hieß es in deutschen und niederländischen Online-Medien. Der OEPS erhielt in weiterer Folge zahlreiche Schreiben, in welchen österreichischen Pferdesportlern, aber auch Funktionären angebliche Regelverstöße vorgeworfen wurden.
In einer offiziellen Stellungnahme reagiert der Österreichische Pferdeverband nun auf den Vorfall in Ebreichsdorf und stellt klar, wie mit dem Thema Blut am Pferd bei Turnieren auf nationaler Ebene zu verfahren ist:
„Bei dem Turnier CDN-A*, CDN-B, CDNP-A von 9. bis 12. Feburar 2017 in Ebreichsdorf, Magna Racino, startete Herr Peter Gmoser auf Ehrengold MJ am Samstag, dem 11. Februar 2017, im Bewerb 13 FEI Grand Prix.
Die Richtergruppe setzte sich aus Frau Colliander (FIN), Richter bei E, Herrn Peter Holler (GER), Richter bei M, und Herrn Reiner Komarek (AUT), Vorsitzender der Richtergruppe bei C, zusammen.
Herr Gmoser absolvierte die Prüfung ordnungsgemäß und wurde auch nach dem Gruß nicht beanstandet. Nach Befragung der Richter konnten während des Bewerbes keinerlei Blutspuren festgestellt werden. Herr Peter Holler (GER), internationaler 5*-Richter und Olympiarichter 2016 in Rio, bestätigte dies auch nach dem Turnier mehrmals.
Nach dem Verlassen der Austragungshalle bzw. beim Einritt in die Abreitehalle, diese sind mit einem überdachten Gang verbunden, bemerkte der FEI Steward (Herr M. Schabaritz, AUT) Blut am Maul von Ehrengold MJ. Grund war eine Zungenverletzung (Biss), die vom Steward dem C-Richter mitgeteilt wurde.
Schriftliche Stellungnahme von Herrn Reiner Komarek:
"Bei diesem Bewerb war ich Richter bei C. Während des gesamten Rittes inklusive des Grußes bei G unmittelbar vor mir waren keine Auffälligkeiten und auch kein Blut zu sehen. Nach dem Ritt kam der die Gebisse kontrollierende Steward zu mir und berichtete, dass das Pferd Ehrengold bei der Kontrolle auf Grund einer Zungenverletzung blutete und dieser Umstand international einen Ausschluss bewirkt, worauf ich Ehrengold aus dem Bewerb ausschloss. Gegen diese Entscheidung erhob Herr Gmoser Einspruch, da in der ÖTO die Ahndung einer Verletzung nach dem Bewerb nicht klar geregelt ist. Ich habe daraufhin Ehrengold wieder in die Wertung genommen."
Bei der Entscheidung hätte man auf die ÖTO § 1 Pkt. 6 „Im Falle von Unklarheiten bei der Auslegung ist im Sinne des internationalen Reglements zu entscheiden“ zurückgreifen müssen, da der § 55.1.6 der ÖTO dies nicht eindeutig regelt.
In die ÖTO werden die Bestimmungen der FEI in den einzelnen Sparten übernommen, um auch auf nationalen Turnieren eine klare Entscheidungsgrundlage zu haben.
Der Tierschutz hat im OEPS oberste Priorität, es wird alles unternommen, um einen sauberen Sport zu gewährleisten.“
OEPS/ps