Die Anschaffung eines Haustieres wird in Frankreich bald nicht mehr so einfach sein, wie bislang. Ob Adoption oder Kauf, für beides bedarf es in Zukunft einer Wissens- und Verpflichtungserklärung, die unterschrieben an die französischen Behörden gesendet werden muss. Die Einführung dieses Dokuments ist Teil eines umfangreichen Maßnahmenpakets, das Mitte November im Zuge des neuen Tierschutzgesetzes verabschiedet wurde. Mit Unterzeichnung des Papiers bescheinigt der angehende Tierhalter verstanden zu haben, dass die Anschaffung eines tierischen Gefährten Verantwortung mit sich bringt, ein Tier weder ein Spielzeug noch ein Verbrauchsgut ist. Nach der Ausstellung des Dokuments haben private Haustierbesitzer:innen sieben Tage Zeit ihre Meinung zu ändern und vom Kaufvertrag zurückzutreten. Auf diese Weise will man Impulskäufe verhindern, die häufig darin enden, dass ein Haustier wieder ausgesetzt wird.
Ausgesetzt werden Pferde im Gegensatz zu Hund und Katz zwar vergleichsweise selten, dennoch wird auch bei ihrem Kauf künftig die neue Wissens- und Verpflichtungserklärung erforderlich sein. Und mehr noch: Wer als Neuling erstmals ein Pferd anschaffen möchte, muss einen Kenntnis- und Befähigungsnachweis erwerben. Das damit erlangte Basiswissen soll eine bessere Betreuung und Versorgung der Pferde gewährleisten, etwas, wofür sich Serge Lecomte, Präsident des französischen Pferdesportverbandes FFE, bereits seit Jahren einsetzt. Schon seit 2019 sind Lizenznehmer der FFE dazu verpflichtet einen solchen Nachweis zu erbringen. Gefordert ist neben einem theoretischen Teil auch ein praktischer, der sowohl reiterliche Basisfähigkeiten als auch den Umgang mit dem Pferd (führen, pflegen, satteln) überprüft.
Welche Eckpunkte der Nachweis für angehende Pferdehalter:innen umfassen wird, ist noch nicht bekannt. Die Bedingungen, die für die Ausstellung des Zertifikats vonnöten sind, wird ein Dekret festlegen. Der Kenntnisnachweis selbst muss innerhalb eines Jahres vorgelegt werden.
Kennzeichnungspflicht bei Neurektomie
Das neue Tierschutzgesetz, das am 1. Dezember im Amtsblatt veröffentlicht wurde, enthält darüber hinaus noch weitere Maßnahmen, die das Pferdewohl in Zukunft bedeutend verbessern sollen. So ist künftig eine Neurektomie, gemeinhin als Nervenschnitt bekannt, im Equidenpass einzutragen um eine bessere Transparenz zu gewährleisten und die Kontrolle bei Wettbewerben zu erleichtern. Bei der Neurektomie wird ein Nerv durchtrennt oder unempfindlich gemacht, um Pferden mit chronischen oder schweren Beinerkrankungen dauerhafte Schmerzlinderung zu verschaffen – nicht zuletzt, um ihre Einsatzfähigkeit zu erhalten. Zwar ist der Nervenschnitt in Frankreich eine erlaubte Form der Behandlung, auf Turnieren und bei Pferderennen gilt er jedoch als Doping und ist damit verboten.
Mehr Rechte für Stallbetreiber:innen
Das Nichtbezahlen der Einstellgebühr ist in Frankreich eine häufige Praxis. Der Stallbetreiber sieht sich in einer solchen Situation in einer Zwickmühle. Zum einen ist er verpflichtet, für die ordnungsgemäße Versorgung des ihm anvertrauten Pferdes zu sorgen, zum anderen entsteht ihm durch diese Pflicht ein wirtschaftlicher Schaden. Hier sorgt das neue Gesetz für Erleichterung. Nach Ablauf einer gesetzlichen Frist von drei Monaten können sich Stallbetreiber:innen an ein Gericht wenden, das nach einer eingehenden Untersuchung die Versteigerung des Pferdes genehmigen kann.
Eine Ende bedeutet das neue Gesetz zudem für den Einsatz von Pferden auf Jahrmärkten. Ponyreiten auf dem Rummel gehört damit der Vergangenheit an.
Verschärfte Strafen bei Misshandlung
Nicht nur für Pferde sondern für alle Tiere wurde die Höchststrafe bei Misshandlung deutlich angehoben. In schweren Fällen drohen Tierquäler:innen bis zu fünf Jahre Haft, Geldstrafen können in Höhe von bis zu 75.000 Euro verhängt werden. Um Tierquälerei durch Jugendliche besser vorzubeugen, soll an den Schulen im Unterricht der richtige Umgang mit Haustieren gelehrt werden.
Quelle: www.chevalmag.com