Die feinen Tasthaare rund um Maul und Augen des Pferdes sind für die Tiere von großer Bedeutung. Die sogenannten Vibrissen sind mit einer Vielzahl hochempfindlicher Nervenzellen verbunden und dienen als wichtige Informationsgeber für den Tastsinn des Pferdes – insbesondere in der Nähe des Mauls, wo die Sicht eingeschränkt ist. Durch die Wahrnehmung der Umgebung über die Tasthaare können Pferde Gefahren erkennen und vermeiden. Werden die Vibrissen abrasiert, fehlt eine wichtige Komponente der Sinneswahrnehmung, und die Pferde sind anfälliger für Verletzungen, da sie Hindernisse oder scharfe Kanten nicht rechtzeitig bemerken.
Dass die feinen Härchen im Bereich des Pferdemauls und der Augen trotzdem immer noch gestutzt oder sogar ganz entfernt werden, hat vor allem optische Gründe. Viele Menschen halten die feinen Härchen für nutzlos und empfinden ein glattrasiertes Pferdegesicht als optisch ansprechender.
In einigen Ländern, darunter Österreich, Deutschland und die Schweiz, ist das Clippen der Tasthaare beim Pferd aus Tierschutzgründen schon lange Zeit gesetzlich verboten. Seit 2021 verbietet auch das FEI-Reglement eine Manipulation an den Vibrissen. Wer sein Pferd auf einem internationalen Turnier mit geclippten Tasthaaren vorstellt, wird von der Veranstaltung ausgeschlossen.
Diesem Verbot schließt sich nun auch der britische Rennsportverband British Horseracing Authority (BHA) mit einer entsprechenden Reglementanpassung an.
„Sofern nicht von einem Tierarzt aus gesundheitlichen Gründen genehmigt, dürfen die Tasthaare im Bereich des Mauls, der Nüstern und der Augen nicht mehr geschnitten, rasiert oder anderweitig entfernt werden. Diese Änderung wurde vorgenommen, um sicherzustellen, dass der Tastsinn des Pferdes nicht beeinträchtigt wird, was passieren kann, wenn die Vibrissen entfernt werden.“ Das Verbot ist ab 1. Juli 2024 gültig.
Eis- und Magnetfeldtherapien nur noch auf tierärztliche Verordnung
Die aktuellen Regeländerungen nehmen unter anderem auch auf die Verwendung von Eis vor einem Rennen Bezug. „Die Verwendung von Eis an einem Pferd vor dem Rennen wird nicht gestattet, sobald das Pferd auf der Rennbahn angekommen ist, es sei denn, ein BHA-Tierarzt genehmigt dies,“ heißt es in der Aktualisierung. Bislang durften Pferde bis zu zwei Stunden vor dem Start eines Rennens mit Eis behandelt werden – mit einer Genehmigung sogar noch länger. „Da Eis zur Schmerzlinderung verwendet werden kann, wurde nun beschlossen, dass Eis oder andere Kühlmaßnahmen nur mit Genehmigung eines Tierarztes verwendet werden dürfen, sobald ein Pferd die Rennbahn betreten hat.“
Aus demselben Grund dürfen auch Magnetdecken, Massagepads und Ähnliches künftig nur noch sehr eingeschränkt benutzt werden. „Sofern nicht von einem BHA-Tierarzt genehmigt, sollten Gegenstände, die dazu bestimmt sind oder beworben werden, das Körpersystem des Pferdes zu beeinflussen, wie Magnetbandagen, Magnetdecken und Massagepads, nicht auf das Gelände der Rennbahn gebracht werden“, heißt es in einer offiziellen Aussendung der Rennsportvereinigung.