Entscheidung

Staatsanwaltschaft Linz stellt Verfahren gegen Springreiter Martin Fuchs ein

Ein Artikel von Redaktion | 17.11.2022 - 16:34
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Martin Fuchs auf Leone Jei anlässlich des CHI Genf 2021
© holcbecher.com

Im Juli 2022 hatte die Tierschutzorganisation „Stiftung für das Tier im Recht (TIR)“ eine Anzeige gegen den Europameister des Jahres 2019 eingereicht. Fuchs hatte Rahmen des CSI3* in Linz-Ebelsberg sein Nachwuchspferd Viper Z nachdrücklich mit der Gerte – erst gegen die Hinterhand, dann im Bereich des Halses und der Schulter – korrigiert, nachdem es beim Anreiten einer Wendung Widersetzlichkeit gezeigt hatte. Mehr darüber lesen Sie hier.  

Ein Video des Zwischenfalls sorgte international für hitzige Diskussionen hinsichtlich der Angemessenheit der Korrektur. TIR sah darin den Tatbestand der Tierquälerei erfüllt, weshalb die Sache bei der Staatsanwaltschaft landete. Inzwischen steht fest: Martin Fuchs hat keine strafrechtlichen Konsequenzen aus dem Vorfall zu befürchten. Das Verfahren wurde eingestellt. Das teilte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage von TIR mit, wie die Stiftung am Montag auf ihrer Webseite bekanntgab.


Tatbestand für Tierquälerei nicht erfüllt

Die Staatsanwaltschaft bestätige zwar, dass auf dem Video ersichtlich sei, dass Fuchs drei bis vier Mal mit der Gerte auf den Halsbereich des Tieres einschlage, dies jedoch im Zuge der Absolvierung des Turniers geschehen sei. Auch sei eine "rohe Misshandlung" nicht nachweisbar und es fehle damit an einer für das Tatbestandsmerkmal des "unnötigen Quälens" erforderlichen Zeitdauer. In dubio pro reo sei im vorliegenden Fall deshalb nicht von einer Tierquälerei auszugehen.

Der Weltreiterverband hatte Fuchs bereits unmittelbar nach Aufflammen der Diskussion um das Video den Rücken gestärkt. Es gebe keine Sanktionen gegen den 29-Jährigen, weil er keinen Regelbruch begangen habe, so die FEI Ende Juli in einem Statement. Ein Steward habe das Pferd im Anschluss an den Ritt untersucht und keine Auffälligkeiten gemeldet. Zudem sei Fuchs sofort freiwillig zu den Richtern gegangen, um die Situation zu erklären.
 

Tierschützer enttäuscht

Bei der TIR trifft die Entscheidung der Staatsanwaltschaft auf Unverständnis. Als besonders störend erachte man das Argument der Behörde, dass die zu beurteilende Handlung im Rahmen eines Turniers vorgenommen worden sei. „Das Tierschutzrecht ist selbstverständlich auch an Sportveranstaltungen kompromisslos einzuhalten“, so die TIR in einer Aussendung.