Verhandlungssaal im Landesverwaltungsgericht Steiermark
© Der Polizist | Wikimedia Commons
Auf dem Hof im Bezirk Scheibbs fanden die Behörden gravierende Missstände vor: Hunde wurden offenbar in kleinen Erdkellern oder Transportboxen gehalten, Pferde waren stark unterernährt und verletzt, und Kinder lebten zwischen Müll und Ungeziefer. Im September 2024 wurden die Kinder- und Jugendhilfe verständigt und zunächst zehn Pferde sowie ein Hund abgenommen.
Tierquälerei in der Oststeiermark: Dutzende Pferde und Hunde unter katastrophalen Bedingungen gehalten
Ein deutsches Paar soll in der Oststeiermark Dutzende Tiere – darunter Gnadenpferde – unter katastrophalen Bedingungen gehalten haben. Erst eine anonyme Anzeige brachte die schlimmen Missstände ans Licht.
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Trotz der schwerwiegenden Vorwürfe wehrte sich die betroffene Familie juristisch gegen die behördliche Tierabnahme. Wie die Kronen Zeitung berichtet, verhandelte das Landesverwaltungsgericht am Montag über die Beschwerde des Paares, das inzwischen mit den Kindern nach Deutschland gezogen ist und zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben wurde. Bei der Verhandlung in Graz waren die 46-Jährige und ihr 58-Jähriger Ehemann selbst nicht anwesend – aus gesundheitlichen Gründen, wie es heißt.
Zustand verschlechterte sich trotz Interventionen
Die zuständige Juristin der Bezirkshauptmannschaft Weiz erklärte vor Gericht, dass es seit Januar 2024 immer wieder Kontrollen gegeben habe. Trotz mehrfacher Auflagen wurden die Missstände kaum beseitigt, und der Zustand der Tiere verschlechterte sich weiter. Dennoch glaube sie nicht, dass das Paar den Tieren absichtlich Leid zufügen wollte: „In ihrer Realität hat vermutlich eh alles gepasst.“
Der Leiter des Veterinärreferats fand deutlichere Worte. Er schilderte die Situation eines Schäferhundmischlings, der gelähmte Hinterbeine hatte und im Freien ohne Wasser gehalten wurde. Das Tier habe sich mit den Vorderbeinen über den Kies schleppen müssen. „Das zeigt die höchstgradige Empathielosigkeit“, sagte er.
Gericht bestätigt Tierabnahme
Das Gericht wies die Beschwerde des Paares zurück. Die Richterin betonte: „Die Tierabnahme war jedenfalls vertretbar, wenn nicht dringend geboten.“ Eine Revision gegen diese Entscheidung ist nicht möglich.