SICHERHEIT IM STRASSENVERKEHR

Reiten im Dunkeln: Das gilt es zu beachten

Ein Artikel von Pamela Sladky | 14.11.2017 - 11:26
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Sehen und gesehen werden: Eine gute Stiefellampe und eine hochwertige reflektierende Ausrüstung sind im öffentlichen Verkehr ein absolutes Muss! © Alessandra Sarti

Der Herbst hat seinen eigenen Reiz: Klare, sonnige Tage, Blätter leuchten in Gold und Rot, das Laub, das schon zu Boden gefallen ist, raschelt bei jedem Schritt … Gleichzeitig nehmen die Sonnenstunden stetig ab, Dämmerung und Dunkelheit brechen immer früher herein. Wer dann als arbeitender Mensch, der in der Regel nur abends Zeit für sein Hobby, den Pferdesport, aufbringen kann, nicht den Luxus eines beleuchteten Platzes oder gar einer Reithalle genießen darf, muss unter der Woche entweder auf die Bewegung des Pferdes verzichten oder sich ins Dunkel hinauswagen. Wenn man einige Dinge beachtet und sich die richtige Ausrüstung zulegt, kann ein Ausritt im Dunkeln allerdings zu etwas ganz Besonderem werden. Vor allem in klaren Vollmondnächten lernt man die nähere Umgebung des Stalls buchstäblich in einem neuen Licht kennen.

Keine Angst vorm Dunkel

Pferde blicken einem Ausflug im Dunkeln übrigens viel entspannter entgegen als wir Menschen. Denn Pferde sehen bei wenig Licht durchaus gut. Tapetum lucidum heißt die dafür verantwortliche reflektierende Schicht im hinteren Bereich des Pferdeauges. Sie sorgt dafür, dass das einfallende Licht die Netzhaut zwei Mal passiert. Dadurch wird die Reaktion der Photorezeptoren, die sich dort befinden, verstärkt. Zudem haben Pferde dreimal so viele Rezeptoren wie wir Menschen, auch ein schwacher Lichtreiz wird daher besser wahrgenommen und der Kontrast zwischen Hell und Dunkel verstärkt.

Obwohl Pferde im Dunkeln gut sehen, empfiehlt es sich, sie vor den ersten nächtlichen Ausritten langsam an die veränderten Umstände zu gewöhnen und zunächst in der Dämmerung hinaus zu gehen. Zuerst sollte man das Pferd auf gewohnten Routen mit dem zusätzlichen Equipment wie Stirnlampe, reflektierender Decke oder auch den Scheinwerfern entgegenkommender Autos vertraut machen. Fühlt man sich im Dunkeln selbst unwohl und ist man beim kleinsten Geräusch alarmiert, ist ein Nachtausflug mit Pferd wohl keine so gute Idee. Pfer- de sind sensible Tiere und nehmen die Stimmung ihres Reiters oft schneller wahr als dieser selbst. Das Pferd kann also leicht von der Unsicherheit des Zweibeiners angesteckt werden und sich in einen angespannten Angsthasen verwandeln. Sind Pferd und Reiter unruhig und verspannt, macht der Ausritt nicht nur keine rechte Freude, er kann unter solchen Umständen auch für Mensch(en) und Tier schnell gefährlich werden.

Mehr ist mehr

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Pferde sehen dank einer reflektierenden Schicht im hinteren Bereich des Pferdeauges auch bei schlechten Lichtverhältnissen gut. © www.slawik.com

Wer im Dunkeln ins Gelände will oder muss und gar am Straßenverkehr teilnimmt, muss sich dementsprechend ausrüsten. Das gilt schon für kurze Ausflüge auf den Asphalt, etwa wenn man das Pferd von der Koppel in den Stall führt und dabei eine Straße entlanggehen oder kreuzen muss. Wer selbst Auto fährt, weiß, wie schlecht die Sicht gerade in der Dämmerung ist. Fußgänger und selbst große Tiere wie Pferde können da leicht übersehen werden. Eine Ausrüstung mit reflektierendem Sicherheitsequipment ist daher Pflicht, weiß auch Daniela Wolf, Gebietsleiterin bei Equiva Austria: „Sicherheit geht absolut vor. Fragt jemand, ob Reflexartikel wirklich immer notwendig sind, stelle ich eine Gegenfrage: ‚Brauche ich beim Reiten immer einen Helm – oder reicht es, wenn ich ab und zu einen trage?‘“ Der Verkehr nimmt stetig zu, Ausreitwege sind vor allem im Stadtgebiet immer schwerer zu erreichen. „Wenn ich im Straßenverkehr und im Gelände unterwegs bin, sollte die Sicherheit besonders im Vordergrund stehen. Und gerade in der Dämmerung, bei schlechter Sicht durch Nebel oder Regen oder gar im Finstern ist man bei der eigenen Sicherheit immer auch von den – rechtzeitigen – Reaktionen anderer abhängig. Alles, was frühzeitig auf mich und mein Pferd aufmerksam macht, ist dabei klar von Vorteil“, meint Wolf.

Daher gilt: Mehr ist in diesem Fall auch mehr. Reitsportfachhändler bieten mittlerweile eine Vielzahl an reflektierendem Reitequipment, das zu günstigen Preisen großen Nutzen bringt. Eine möglichst umfassende Ausrüstung für Reiter und Pferd sorgt für gute Sichtbarkeit bei entgegenkommendem und nachfolgendem Verkehr, aber auch von der Seite. „Auf aufwendige Technik kann man meist verzichten. Die Leuchtkleidung für Reiter und Pferd hat sich in der Praxis bewährt und als praktisch und funktional bewiesen“, erklärt Wolf. Die Palette an Leuchtartikeln ist mittlerweile groß. Besonders auffallend wegen der großflächigen Abdeckung ist eine reflektierende Ausreitdecke, die es Autofahrern erleichtert, die Umrisse des Pferdes besser wahrzunehmen. Wichtig ist, dass die Decke in einer fluoreszierender Neonfarbe gehalten ist und zusätzlich reflektierende Streifen aufweist.

Das Pendant für den Reiter ist eine Reflexweste. Hier reicht die obligatorische Warnweste (am besten nach der geltenden Norm, siehe Infokasten oben), die in jedem Fahrzeug mitgeführt werden muss. Will man auf Nummer sicher gehen und vermeiden, dass die Warnweste versehentlich im Stall zurückbleibt, gibt es diesen Reflexartikel günstig in jedem Reitsportfachgeschäft zu erwerben.

Dass auch der Reiter mit reflektierender Kleidung ausgestattet sein sollte, hat mehrere Gründe: Erstens vergrößert es die reflektierende Fläche, was das Reiter-Pferd-Gespann umso früher und besser sichtbar macht. Außerdem kann es während eines Ausrittes durchaus zu Situationen kommen, in denen der Reiter absitzt und das Pferd führt. In einem solchen Fall wäre ein Reiter ohne Weste für den Verkehr quasi unsichtbar. Natürlich sollte man auch den Worst Case bedenken: Das Pferd scheut, macht einen Satz auf die Seite, der Reiter stürzt und kommt verletzt oder gar bewusstlos auf der Straße zum Liegen. Das Fehlen eines reflektierenden Kleidungsstückes könnte in diesem Fall fatale Auswirkungen haben.

Das Pferd kann durch zusätzliche Artikel noch sichtbarer gemacht werden. Zu empfehlen sind etwa reflektierende Gamaschen oder Hufglocken. Die Scheinwerfer des Autos beleuchten in erster Linie die Straße, also den Bereich in Bodennähe – je weiter entfernt, desto bodennäher ist der ausgeleuchtet Bereich, da sich der Lichtstrahl um etwa einen Zentimeter je Meter senkt. Dementsprechend werden vor allem Objekte auf Straßenebene zuerst beleuchtet, Pferde- und Reiterrücken werden vom Scheinwerferlicht oft erst erfasst, wenn das Fahrzeug schon sehr nah ist. Gamaschen hingegen kommen schneller in die Reichweite des Lichtkegels und werden damit für den Autofahrer früher sichtbar. Prinzipiell sollte man sich Gamaschen für alle vier Beine zulegen, im Zweifelsfall aber zumindest das linke Vorder- und das linke Hinterbein mit einer Gamasche versehen. Die Beinbewegung des Pferdes verstärkt den reflektierenden Effekt zusätzlich und macht so noch schneller auf das Paar aufmerksam.

Damit das Pferd auch für entgegenkommende Autos schnell und vollständig sichtbar wird, sind Reflexstreifen für Zaumzeug und Zügel sowie reflektierende Halsriemen und Ohrenhauben erhältlich. Für all jene, die wirklich auf Nummer sicher gehen wollen sind zudem Schweifschoner, Halfterüberzüge und Gerten in reflektierenden Materialien erhältlich. Auch einzelne Reflektor-Streifen, etwa zur Befestigung an Armen oder Beinen, sind verfügbar. Zusätzliche Stiefel- und Steigbügellampen markieren die seitlichen Eckpunkte des Reiter-Pferd-Paares und helfen Autofahrern, beim Überholen den nötigen Sicherheitsabstand einzuhalten.

Eine Frage der Qualität

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Der Vergleich macht's deutlich: Ohne Reflexartikel sind Mensch und Pferd trotz Scheinwerferlichts nur sehr schlecht und nur aus nächster Nähe. Deutlich besser erkennbar ist hingegen das Paar mit Sicherheitsausrüstung. © Alessandra Sarti

Der Schweizer Beat Grossenbacher, Geschäftsführer der Beat Grossenbacher GmbH, Hunde- & Pferde-Zubehör, beschäftigt sich schon seit über 20 Jahren mit der Herstellung und dem Testen von Reflexartikeln, welche die Sicherheit von Mensch und Tier bei schlechter Sicht erhöhen. Um hier ein maximales Ergebnis zu erzielen, sei vor allem die Qualität des verwendeten retroreflektierenden Materials ausschlaggebend, denn da gebe es durchaus große Unterschiede. Grossenbacher: „Ein billiger Reflekt ist im Prinzip weniger wert als eine simple Alufolie. Bei einem hochwertigen Produkt ist schon die Aluschicht, auf die die Glasperlen aufgebracht werden, stärker, und vor allem werden wesentlich mehr Glasperlen verarbeitet. Minderwertige Artikel reflektieren zum Teil nur knapp 30 Meter. Nähert sich ein Auto mit 100 km/h, kann auf diese Distanz maximal der Fuß seinen Weg zum Bremspedal finden. Im schlimmsten Fall kann ein Zusammenstoß von Auto und Pferd durch minderwertige Reflexartikel also nicht verhindert werden. Hochwertige Produkte hingegen reflektieren auf eine Distanz von rund 120 Metern, also vier Mal so weit. Autofahrer werden dementsprechend früher auf die Verkehrsteilnehmer aufmerksam und können frühzeitig reagieren. Und auch auf die Größe des reflektierenden Streifens kommt es an. Ein 50 mm breiter Streifen ist 30 bis 50 % weiter sichtbar als ein halb so breiter, einer mit 100 mm Breite reflektiert noch einmal 30 % weiter als jener mit 50 mm Breite.“

Auch bei Haltbarkeit und Abrieb macht sich die unterschiedliche Qualität bemerkbar. „Für unsere teuersten Produkte verwenden wir Material, das die Norm noch nach 60 Waschzyklen erfüllt.“ Beim fluoreszierenden Hintergrundmaterial gibt es ebenfalls Qualitätsunterschiede, nicht jedes gelbe Gewebe, das man am Markt findet, hat die gewünschten Eigenschaften, am besten, so Grossenbacher, kombiniere man oranges und gelbes fluoreszierendes Material, da die beiden Farben bei unterschiedlichen Bedingungen unterschiedlich gut wahrgenommen werden. „Damit erhöht man seine Sichtbarkeit noch einmal deutlich.

Es werde Licht

Damit man als Reiter nicht im Dunkeln tappt, ist eine Helmlampe empfehlenswert. Als solche kommt eine Stirnlampe in Frage, die man über den Helm stülpt. Der Fachhandel hat sich aber auch hierfür eine clevere Lösung einfallen lassen: Mittlerweile sind praktische Clip-Lampen erhältlich. Ausgestattet mit sechs kleinen LED kann die Lampe ganz einfach am Schild des Helms befestigt werden.

Die Leuchtkraft der Produkte variiert teilweise stark. Je nachdem, ob man den Nah- oder Fernbereich besser ausgeleuchtet haben will, findet man in den umfangreichen Sortimenten sicher das passende Modell. Auch bei der Stirnlampe gilt es, das Pferd zunächst in aller Ruhe und eventuell mit einer zweiten Person, die es hält, an das Licht zu gewöhnen. Es kann vorkommen, dass der Vierbeiner durch den plötzlich vor ihm erscheinenden Lichtkegel erschrickt. Ebenfalls zu beachten ist – vor allem bei leuchtstarken Modellen (z. B. LEDLENSER® XEO, 2000 Lumen, Leuchtweite: 300 m) –, dass man andere Verkehrsteilnehmer nicht direkt anleuchtet und damit blendet.

Haftungsfrage bei Unfällen

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Nach § 79 StVO muss der Reiter durch „hellleuchtende Laternen an der linken Seite gekennzeichnet sein“. © Alessandra Sarti

Wer – ganz egal, ob bei Tag oder Nacht – auf der Straße unterwegs ist, wird zum Verkehrsteilnehmer und muss sich dementsprechend an die Regelungen der Österreichischen Straßenverkehrsordnung (StVO) halten. Bei einem Ausritt im Dunkeln kommt §79 StVO zum Tragen, der besagt: „Bei Dämmerung, Dunkelheit, starkem Nebel oder wenn es die Witterung sonst erfordert, müssen Reiter bei Benützung der Fahrbahn, wenn die sonstige Beleuchtung nicht ausreicht, durch hellleuchtende Laternen an der linken Seite gekennzeichnet sein.“

Was dies in der Praxis genau bedeutet, erklärt Anwältin und Pferderechtsexpertin Dr. Nina Ollinger: „Für den Begriff ‚Laterne‘ gibt es keine genaue Definition in der StVO. Wichtig ist die eindeutige Erkennbarkeit des Reiters sowie die Sicherheit des Reiters, des Pferdes und anderer Verkehrsteilnehmer.“ Es ist also ausreichend, eine Stiefellampe oder ähnliches am linken Bein des Reiters oder am Steigbügel zu befestigen, wobei keine spezielle Lichtfarbe vorgeschrieben ist – am besten sichtbar ist gelbes Licht, das nach allen Seiten hin leuchten sollte (vorne, hinten, seitlich).

Anders verhält es sich bei Kutschen. „Für Kutschen ist vorgeschrieben, dass nach vorne weißes Licht leuchtet, nach hinten rotes“, betont Ollinger. Sollte man sich nicht an die vorgeschriebene Beleuchtung halten, drohen Geldstrafen von bis zu 726 Euro.

Weitaus gravierender können die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen im Falle eines Unfalls sein – abgesehen von den schweren Verletzungen, die man selbst und das Pferd erleiden kann. Denn dann wird beurteilt, ob mangelhafte Ausrüstung oder Beleuchtung der Grund für den Unfall gewesen sein könnten oder dazu beigetragen haben. „Bei ausreichender Beleuchtung kann daraus keine Haftung des Reiters resultieren, sondern nur aus anderen Gründen. Ist die Beleuchtung jedoch nicht ausreichend, kann eine Haftung gerade dadurch begründet werden, allenfalls auch eine Mithaftung“, so Ollinger.

Tatsächlich wurden ähnliche Fälle bereits vor Gericht verhandelt, so etwa im Jahr 2003 vor dem Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck. Dieses entschied, dass die Vorschriften der StVO über die Beleuchtung besondere Bedeutung für die Verkehrssicherheit haben und dass eine mangelhafte Beleuchtung im Falle eines Unfalls meist dessen Hauptursache ist. „Daher wurde auch das Fehlverhalten zweier Reiter, die unbeleuchtet auf einer Straße mitten durch das Ortsgebiet ritten, schwerer beurteilt, als jenes des etwas zu schnell fahrenden Kraftfahrzeuglenkers. Im Urteil des OLG Innsbruck kam es diesbezüglich zu einer Verschuldensteilung von 1:2 zu Lasten der beiden Reiter“, erläutert Ollinger und möchte damit die möglichen rechtlichen Folgen einer mangelhaften Ausrüstung bewusst machen. Auch die Anwältin mahnt daher, unter allen Umständen für die bestmögliche Erkennbarkeit von Pferd und Reiter zu sorgen und im Straßenverkehr nicht auf die ausdrücklich vorgeschriebene Laterne zu vergessen.

 Hinsichtlich der StVO gilt natürlich auch, dass die Vorschriften, die für andere Verkehrsteilnehmern gelten, ebenso im Sattel zu beachten sind. Pferd und Reiter müssen also die rechte Fahrbahnseite verwenden und die allgemein gültige Vorrangregelungen beachten. Änderungen der Bewegungsrichtung sind wie beim Radfahren mit Handzeichen anzukündigen. Ampeln und Verkehrsschilder müssen berücksichtigt werden – und Gehwege sind für Reiter prinzipiell tabu.

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Auch für Reiter gilt die Straßenverkehrsordnungund das Gebot, die rechte Fahrbahnseite zu benutzen. Ausreichende Sichtbarkeit ist im Falle eines Unfalls haftungsentscheidend. © Alessandra Sarti

Besondere Beachtung geltender Regelungen ist auch bei einem Ritt auf Waldwegen geboten. „Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften abseits der StVO. Das Reiten im Wald ist allerdings nach dem Forstgesetz grundsätzlich nicht erlaubt, es sei denn, es gibt gekennzeichnete Reitwege“, sagt Ollinger. Um auf das Thema Beleuchtung zurückzukommen, riskiere man bei nicht genügender Beleuchtung abseits von Straßen mit öffentlichem Verkehr zwar keine Verwaltungsstrafe nach StVO, bei Verursachung eines Unfalles könne man aber dennoch haftbar gemacht werden, wenn der Unfall durch die fehlende Beleuchtung verursacht wurde oder diese dazu beigetragen hat.

In vielen Regionen ist zudem das Reiten bei Dunkelheit im Wald grundsätzlich verboten. Die Dämmerung ist für viele Wildtiere eine sensible Zeit, die bevorzugt zur Nahrungsaufnahme genutzt wird. Reiten gilt dann selbst auf markierten Wegen als Störfaktor und ist deshalb meist untersagt. Während der Herbst- und Wintermonate ist mit dem früheren Einbruch der Dämmerung noch eher Schluss mit dem Reitvergnügen im Wald. Herrscht Unsicherheit über die gültigen Bestimmungen in der eigenen Umgebung, sollte man immer den Waldeigentümer kontaktieren. Ein Dialog über die Klärung der Wegrechte kann so manchen langwierigen Konflikt und Geldstrafen vermeiden.

Ist die passende Ausrüstung angeschafft und sind alle Zweifel über die Benützung der Wege aus der Welt geräumt, steht einem entspannten Ausritt im Dunkeln nichts mehr im Wege. Besonders empfehlenswert sind winterliche Ritte in klaren Vollmondnächten. Absolute Stille, nur die gleichmäßige Atmung des Pferdes, knirschender Schnee und eine in blaues Licht getauchte Winterlandschaft lassen einen nicht nur dem Alltag entfliehen, sondern auch in eine ganz andere Welt eintauchen.

Stephanie Schiller

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Dieser Artikel von Stephanie Schiller wurde in Ausgabe 9/2017 der Pferderevue veröffentlicht. Pferderevue AbonnentInnen können diese Artikel zusammen mit über 40.000 weiteren in unserem Online-Archiv kostenlos nachlesen. Einfach unter Service/Online-Archiv einloggen und in allen Heften aus 25 Jahren Pferderevue zum Nulltarif blättern!

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