Das letzte Mal, dass hierzulande ein Pferd an der ansteckenden Blutarmut der Einhufer (EIA) erkrankt war, ist siebzehn Jahre her. Seither war Österreich trotz der zahlreichen Fälle im benachbarten Ausland offiziell EIA-frei. Das hat sich nun geändert. Wie die Landesregierungen Vorarlbergs und Oberösterreichs meldeten, mussten in den vergangenen Tagen zwei Pferde getötet werden, weil der gefährliche Virus in ihrem Blut nachgewiesen werden konnte.
Im Fall des Pferdes aus dem oberösterreichischen Perg zog der behandelnde Tierarzt aufgrund der Symptome eine mögliche vorliegende EIA-Erkrankung in Betracht. Die amtliche Untersuchung der Blutprobe im nationalen Referenzlabor der AGES brachte schließlich die traurige Gewissheit, das Tier wurde auf behördliche Anordnung hin getötet. Wo es sich mit der anzeigenpflichtigen Krankheit angesteckt haben könnte, ist derzeit noch unklar.
Aus demselben Grund hatte vor wenigen Tagen auch in Lustenau ein Pferd getötet werden müssen, bei diesem Fall handelte es sich allerdings um eine chronische Form der EIA. Das betroffene Pferd zeigte keinerlei Symptome, es ist also durchaus möglich, dass es den Virus schon längere Zeit unbemerkt in sich getragen hat. Eine Ermittlung des Ansteckungsortes und –zeitpunktes ist deshalb kaum noch möglich. Immerhin: die Laborergebnisse des zweiten Pferdes im Bestand sind bislang negativ verlaufen.
Rund um die Standorte beider betroffenen Ställe wurden inzwischen Kontrollzonen im Umkreis von einem Kilometer errichtet. Alle Einhufer, die sich innerhalb dieses Radius befinden, dürfen das Gebiet bis auf Weiteres nicht verlassen, auch dürfen keine zusätzlichen Pferde, Esel oder Mulis dorthin verbracht werden. Weidegang und Ausreiten sind im Gebiet allerdings auch weiterhin möglich.
In der Kontrollzone Perg befinden sich vier Haltungen mit insgesamt acht Tieren sowie zwei Einstellbetriebe mit insgesamt 39 Pferden. Die betroffenen Halter wurden bereits informiert. Die Sperre gilt in beiden Kontrollzonen so lange, bis alle darin befindlichen Einhufer mittels amtstierärztlicher Blutuntersuchung zweimal im Abstand von 90 Tagen beprobt worden und alle Ergebnisse negativ sind. Die Kosten der Untersuchung werden vom Bund gemäß § 61 lit. d Tierseuchengesetz getragen.
Insekten als Überträger
Bei der EIA, gemeinhin auch als „Pferdeseuche“ bezeichnet, handelt es sich um eine infektiöse Blutarmut, die ausschließlich Einhufer betrifft. Das Virus, das mit dem menschlichen HIV-Virus verwandt ist, verbreitet sich hauptsächlich über den Austausch von Blut. Als Überträger fungieren vorrangig große blutsaugende Insekten wie Pferdebremsen und Wadenstecher.
Damit eine Bremse zum Überträger wird, muss sie eine Blutmahlzeit an einem EIA-Virus-infizierten Tier unterbrechen und das an ihren Mundwerkzeugen haftetende infektiöse Blut auf kurzer Distanz innerhalb von etwa 30 Minuten auf ein benachbartes, noch nicht infiziertes Tier übertragen. Eine Weitergabe durch Insekten über Distanzen von mehr als 100 bis 200 m kommt deshalb nicht vor.
Auch nicht sterile Injektionsnadeln oder chirurgische Instrumente können zur Verbreitung der Krankheit beitragen. Eine direkte Übertragung von Tier zu Tier setzt einen sehr engen direkten Kontakt voraus.
Oft symptomlos
Ein mit EIA infiziertes Pferd zeigt im akuten Verlauf der Erkrankung hohes Fieber, Apathie, Schwäche, einen schwankenden Gang und gelbe Schleimhäute in Folge einer eintretenden Herzschwäche. Oftmals kommt es zu Ödembildungen an Gliedmaßen, Bauch und Unterbrust. Bei trächtigen Stuten kann es zu Aborten und zur Geburt von lebensschwachen Fohlen kommen.
Häufig bleibt die Krankheit jedoch unentdeckt, 30 bis 90 Prozent der EIA-infizierten Pferde zeigen keinerlei Symptome. Dennoch bleiben einmal infizierte Tiere lebenslang Virusträger und potentielle Virusausscheider. Sogenannte „stumme“ Virusträger, wie es beim Pferd in Lustenau der Fall war, stellen für die Verbreitung der Erkrankung eine besonders große Gefahr dar.
Da es bislang weder eine Impfung noch eine Therapie gegen EIA gibt, sind Maßnahmen diagnostischer Art und Heilversuche bei erkrankten Pferden verboten. Pferde mit positivem Befund werden ausnahmslos getötet, um eine Ausbreitung zu verhindern.