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Ein schriftllicher Kaufvertrag kann für ein gewisses Maß an Rechtssicherheit für Käufer und Verkäufer sorgen. © Frank Sorge

Checkliste Pferdekaufvertrag

Ein Artikel von Pamela Sladky | 31.01.2011 - 13:23

Je nachdem, ob der Kaufvertrag eher den Käufer oder den Verkäufer „begünstigen“, also besonders vor nachteiligen Rechtsfolgen schützen soll, oder ob er möglichst ausgewogen sein soll, bestehen natürlich zahlreiche Möglichkeiten in der Ausgestaltung. Lediglich beispielhaft sei an dieser Stelle erwähnt, dass man – will man den Käufer möglichst umfänglich schützen – detaillierte Angaben über Ausbildungsstand und Turniererfolge des Pferdes in die Beschreibung des Pferdes aufnehmen wird, da dadurch die Beschaffenheitsvereinbarung und somit auch der Umfang der Gewährleistung deutlich erweitert werden kann. Will man eher den Verkäufer schützen, so wird man explizit darauf hinweisen, dass Eigenschaften zum Ausbildungsstand und zu Turniererfolgen nicht als zugesagt gelten.

Nicht zuletzt aufgrund der steigenden Anzahl gerichtlicher Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Pferdekauf und Gewährleistungsrecht kann jedem Verkäufer und Käufer – nicht nur, wenn es um teure Sportpferde geht – nur geraten werden, sich unbedingt bei der Vertragserrichtung und Gestaltung juristisch fachkompetenter Hilfe zu bedienen!

Eine umfangreiche Checkliste mit den wichtigsten Punkten, die ein Pferdekaufvertrag umfassen sollte, können Sie hier herunterladen.  

Praxishandbuch Pferderecht

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Praxishandbuch Pferderecht
© LexisNexis

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