Die Klägerin ist Christine Arns-Krogmann, Besitzerin von Isabell Werths Erfolgspferd Weihegold. 2011 hatte sie Weihegold auf den Hof von Reitmeister Johann Hinnemann gebracht, der die Rappstute bis zur Grand-Prix-Reife ausbilden sollte. Weil Hinnemann in dieser Zeit die Kosten für Pflege, Unterbringung und Beritt trug, räumte Arns-Krogmann ihm das Recht ein, alle ein bis zwei Jahre einen Embryo aus Weihegold zu entnehmen.
Das tat Hinnemann. 2012 ließ er Weihegold mit dem niederländischen Erfolgsvererber Apache besamen, zwölf Tage später wurde die befruchtete Eizelle einer seiner eigenen Stuten zur Austragung eingesetzt. Das Ergebnis dieser erfolgversprechenden Anpaarung hört auf den Namen Aweih.
Hinnemann ließ das Stutfohlen beim westfälischen Verband eintragen, der ihm einen Equidenpass und eine Eigentumsurkunde für Aweih ausstellte. In beiden Papieren ist Hinnemann als Züchter eingetragen. Für Christine Arns-Krogmann eine Ungehörigkeit. „Züchter eines Fohlens ist, wer zum Zeitpunkt der Besamung der Mutterstute auch Eigentümer der Stute ist – und das war und bin ich“, meinte Arns-Krogmann unter Berufung auf die Verordnung des Zuchtverbandes gegenüber der Deutschen Presseagentur. Bei den anderen 13 Fohlen, für die Weihegold eine Eizelle gespendet hatte, sei sie als Züchterin eingetragen. „Mir geht es um Züchterstolz und auch um die Züchterprämie, wenn die Stute erfolgreich im Sport ist. Da geht es um mehrere Tausend Euro im Jahr.“
Potenzial für eine Sportlerkarriere hat Aweih allemal. Die hübsche Braune wurde 2017 bei der westfälischen Elitestutenschau zur besten vierjährigen Stute gekürt, die Stutleistungsprüfung im selben Jahr beendete sie mit einer bemerkenswerten Gesamtnote von 8,63. 2019 durfte die inzwischen sechsjährige Aweih dann erstmals Turnierluft schnuppern und gewann prompt ihre erste Dressurpferde-A mit einer souveränen 8,0.
Für Reitmeister Hinnemann steht fest, dass er der rechtmäßige Züchter von Aweih ist. „Frau Arns-Krogmann hat uns die Eizelle ihrer Stute Weihegold verkauft. Zum Zeitpunkt der Besamung gehörte die Eizelle uns“, betont seine Frau im Gespräch mit der dpa. „Wir haben den kompletten Zuchtvorgang bestimmt und bezahlt.“
Dieser Ansicht haben sich auch die bisherigen Instanzen, an denen der Fall verhandelt wurde, angeschlossen. Sowohl das Landgericht Münster als auch das Oberlandesgericht Hamm wiesen Christine Arns-Krogmanns Klage ab.
Weil die Angelegenheit jedoch von grundsätzlicher Bedeutung für die moderne Sportpferdezucht ist, in der Embroytransfer längst zur gängigen Praxis geworden ist, soll nun der Bundesgerichtshof endgültig die Frage klären, wer Züchter eines Fohlens nach einem Embryonen-Transfer ist: Der Besitzer der genetischen Mutter oder jener der Leihmutter.