Der damals 24 Jahre alte Wallach war vom Hund der Beklagten auf der Koppel aufgescheucht, durch den Koppelzaun getrieben und bis in den nächsten Ort verfolgt worden. Auf seiner Flucht, bei der es mehrfach zu Sturz kam, zog sich das Pferd schwere Verletzungen zu. Sein Besitzer ließ es operieren, die Rechnung der Tierklinik belief sich in Folge auf 14.000 Euro. Weil die Hundehalterin für die Behandlungskosten nicht aufkommen wollte, landete die Sache vor Gericht.
Bereits in erster Instanz wurde die Hundebesitzerin zur Begleichung der entstandenen Behandlungskosten verurteilt. Dagegen legte die Frau jedoch Berufung ein und der Fall ging in die nächste Instanz.
Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle wies die Berufung (Az.: 20 U 36/20) zurück. Er schloss sich dem Urteil des Landgerichts Verden an und entschied, dass die Hundehalterin die Behandlungskosten vollständig ersetzen muss, obwohl sie den wirtschaftlichen Wert des alten Pferdes um das 49-fache überstiegen.
Das Gericht stellte fest, dass eine wirtschaftliche Rechnungen bei Tieren nicht angebracht ist: „Aufgrund der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf und schmerzempfindliches Lebewesen verbietet sich eine streng wirtschaftliche Betrachtungsweise. Vielmehr sind sämtliche Umstände abzuwägen, unter anderem die Erfolgsaussichten der Behandlung, das Alter des Tieres und die Beziehung des Halters zu ihm.“ Letztere wurde in diesem Fall als besonders eng beschrieben. Der Wallach ist das erste Pferd des Klägers, er hatte es kurz nach dessen Geburt gekauft und auf ihm reiten gelernt. Und ihn im Anschluss an seine aktive Reitkarriere als Beisteller genutzt. Der Wallach sei vor seinem Unfall zudem in einem gesundheitlich guten Zustand gewesen, so das Gericht.
Diese Entscheidung macht unmissverständlich klar: Ein Pferd ist ein Lebewesen und kein Auto, und auch wenn es kein sündhaft teures Reit- oder Zuchttier sein mag, so hat es dennoch eine Behandlung seiner Schmerzen und Gebrechen verdient, selbst wenn die Kosten seinen wirtschaftlichen Wert deutlich überschreiten mögen!