Der Tierarzt hatte das Pferd im August 2021 operiert. Während der Nachsorge riss die linke Halsschlagader, was zum Verbluten des Tieres führte. Die Berufung wurde abgelehnt, da der Tierarzt nach Ansicht des Gerichts in der postoperativen Nachsorge Fehler begangen hatte.
Routineeingriff mit Todesfolge
Eine Frau hatte im Juni 2021 eine Islandstute für 20.000 Euro erworben, nachdem besagter Tierarzt ihr im Rahmen einer Ankaufsuntersuchung bestätigt hatte, dass das Pferd gesund sei. Doch schon bald bemerkte die Pferdebsitzerin, dass mit ihrem Neuzugang etwas nicht stimmte. Nur zwei Monate nach der Ankaufsuntersuchung wurde die Stute deshalb erneut in der Klinik des Tierarztes durchgecheckt. Dabei offenbarte sich eine Griffelbeinfraktur am rechten Vorderbein. Der Veterinär empfahl eine sofortige Operation, die er selbst durchführte. Nach der OP verblutete das Pferd aufgrund des Risses der Halsschlagader.
Pferd hätte nicht operiert werden dürfen
Das Gericht stellte fest, dass der Tierarzt Fehler bei der Nachsorge gemacht hatte. Ein Sachverständiger erklärte, dass das Pferd wegen seiner schlechten Blutwerte nicht sofort hätte operiert werden dürfen. Außerdem hätte der Tierarzt die Schwellung bemerken müssen, die durch den Riss der Ader entstand. Selbst bei einer verzögerten Reaktion hätte das Pferd eine Überlebenschance von 50 bis 60 Prozent gehabt.
Argumente des Tierarztes
Der Tierarzt argumentierte, während der Nachsorge keine Schwellung bemerkt zu haben und verwies auf den Routinecharakter einer Griffelbeinfraktur-OP. Um seinen Standpunkt zu untermauern, hatte der Mediziner für das Berufungsverfahren sieben Schriftsätze von Fachexperten - Metzgern zur Schlachtpraxis, die Tiere durch einen Stich in die Halsschlagader ausbluten lassen - vorgelegt. Demnach wäre das Gefäß der gerissenen Halsschlagader im Körper der Islandstute nicht mehr auffindbar gewesen, das Pferd innerhalb von 30 Sekunden verblutet. Diese Argumentation ließ der Sachverständige nicht gelten, schließlich rede man hier von Tiermedizin, nicht von Schlachtung. Er blieb bei den Ergebnissen seiner Begutachtung.
Gericht bestätigt Schadensersatz
Bereits im Juli 2023 hatte das Landgericht München zugunsten der Pferdebesitzerin entschieden. Das Oberlandesgericht bestätigte nun dieses Urteil. Der Tierarzt muss 21.000 Euro Schadensersatz zahlen, der sich aus dem Wert des Pferdes, den Transportkosten zur Pathologie und den Obduktionskosten zusammensetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Tierarzt kann noch eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen.