Wirtschaft

Entlastung für Pferdeeinstellbetriebe

Ein Artikel von Redaktion | 01.07.2024 - 10:39
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Einstellbetriebe werden rückwirkend entlastet. © www.slawik.com

Umsätze aus der Einstellpferdehaltung unterliegen grundsätzlich dem Normalsteuersatz von 20 Prozent Umsatzsteuer. Für landwirtschaftliche als auch gewerbliche Pferdeeinstellbetriebe besteht gemäß Pferdepauschalierungsverordnung die Möglichkeit, die durchschnittliche Belastung an Vorsteuern pro eingestelltem Pferd und Monat für selbst hergestellte Futtermittel, Einstreu und dergleichen abzuziehen. Dieser pauschale Vorsteuerabzug lag seit dem 2. Quartal 2020 bei 27 Euro pro Einstellpferd und Monat. 

Auf Initiative der Landwirtschaftskammer NÖ, dem Verband NÖ Pferdezüchter und der Ländlichen NÖ wurden Anfang des Jahres 2024 gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer Ö die Verhandlungen mit dem Bundesministerium für Finanzen aufgenommen und konnten nun erfolgreich abgeschlossen werden: rückwirkend ab 1. April 2024 wurde die Vorsteuerpauschale auf 31€ je eingestelltem Pferd und Monat angehoben.

Die erhöhte Vorsteuerpauschale von 31€ je eingestelltem Pferd und Monat gilt für alle landwirtschaftlichen und gewerblichen Betriebe und rückwirkend ab dem 2. Quartal 2024.

Überdies wurde - in Anlehnung an die Pauschalierungsverordnung für die Gewinnermittlung in der Land- und Forstwirtschaft auch in der PferdePauschV die Umsatzgrenze von 400.000 € auf 600.000 € pro Jahr – mit Wirksamkeit ab der Veranlagung für das Jahr 2024 – angehoben (vgl. BGBl II Nr. 165/2024 vom 26. Juni 2024).