Vorsicht!

Maul- und Klauenseuche breitet sich aus: Behörden bitten Pferdebetriebe um erhöhte Vorsicht

Ein Artikel von Redaktion | 09.04.2025 - 11:51
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Besondere Vorsicht ist in Betrieben geboten, die neben Pferden auch Klauentiere halten. © Manfred Herrmann | stock.adobe.com

Bei Maul- und Klauenseuche handelt es sich um eine hochansteckende Virusinfektion. Sie befällt vornehmlich Rinder, Schweine, Ziege und Schafe. Für Menschen ist sie ungefährlich, für die Landwirtschaft jedoch verheerend: Denn für MKS gibt es keine Behandlungsmöglichkeiten. Wird der Erreger in einem Betrieb festgestellt, müssen alle Klauentiere getötet werden – auch die gesunden.

Pferde sind für die Seuche nicht empfänglich, sie können jedoch mit dem Virus kontaminiert sein und es somit weiterverbreiten. Das Risiko für eine solche indirekte Übertragung steigt, wenn Pferde in einem Betrieb gemeinsam mit Klauentieren gehalten werden, oder Futter aus betroffenen Gebieten erhalten.

Aus diesem Grund hat die Landwirtschaftskammer Empfehlungen für Betriebe sowie Personen, die mit Pferden in Kontakt sind, zusammengefasst. So sollen Einschleppung und Verbreitung der Seuche möglichst verhindert werden.  

Am 11. April veranstaltet die Landwirtschaftskammer Niederösterreich ein kostenloses Webinar zum Thema Maul- und Klauenseuche. Weitere Informationen dazu gibt es hier.  

Empfehlungen der LK Niederösterreich

  • Transporte vermeiden!
    Das Virus kann durch kontaminiertes Material in Hufen, Schuhsohlen, Hundepfoten, Reifenprofilen u.v.m. verschleppt werden. Transporte von Pferden (sowohl innerhalb Österreichs, v.a. aber in Risikogebiete bzw. aus Risikogebieten) sollten derzeit vermieden werden (Pferdekauf, Turniere, Veranstaltungen). Auch, wenn sich am Heimatbetrieb bzw. der Destination nur Pferde befinden, so können auf umliegenden Betrieben empfängliche Tiere gehalten werden und eine Übertragung möglich sein. Eine Kontaminierung ist auch auf Raststationen (Wildtiere) möglich.

  • Keine Einfuhr von Futtermitteln und Einstreumaterial!
    Die Einfuhr von Stroh und pflanzlichen Futtermitteln aus betroffenen Ländern ist verboten! Ist der Transport eines Pferdes unerlässlich, ergeht die Empfehlung, kein Futter aus dem Risikogebiet einzuführen (bspw. am Turnier erworbenes Heu). Die Einfuhr von Mist oder Gülle aus der Slowakei und Ungarn ist ohne Genehmigung der Behörde verboten!

  • Kontakt zu empfänglichen Tieren bzw. Betrieben, auf denen empfängliche Tiere gehalten werden, vermeiden.
    Werden auf umliegenden Betrieben empfängliche Tiere gehalten, so ergeht die Empfehlung, Maßnahmen zu ergreifen, um eine Übertragung der Krankheit durch Personen bestmöglich zu vermeiden und vermehrt auf Biosicherheitsmaßnahmen zu achten. Auch Hunde sind Vektoren!

  • Desinfektionsmittel bereitstellen!
    Desinfektionsmittel für Hände, Schuhe und Kleidung sollte bereitgestellt werden.  Fahrzeuge, die vom Betrieb wegfahren, sollten mit geeigneten Desinfektionsmitteln desinfiziert werden (zumindest in Sperr- und Überwachungszonen).

  • Vorkehrungen treffen, um den Kontakt mit Wildtieren zu verhindern!
    Es besteht zudem in Überwachungszonen ein generelles Jagdverbot (gilt für alle Tiere).