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Ab 1. Juni 2017 ist für alle privaten und gewerblichen Gespannfahrer in Deutschland der Erwerb eines Kutschenführerscheins Pflicht. © www.slawik.com

Ab Sommer Pflicht: Kutschenführerschein in Deutschland

Ein Artikel von Pamela Sladky | 12.12.2016 - 11:37
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Ab 1. Juni 2017 ist für alle privaten und gewerblichen Gespannfahrer in Deutschland der Erwerb eines Kutschenführerscheins Pflicht. © www.slawik.com

Diesen Beschluss hat der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e. V. (FN) im Rahmen seiner Dezembersitzung gefasst. Jeder, der mit einer Kutsche im Straßenverkehr unterwegs ist, soll demnach zukünftig über einen Kutschenführerschein A Privatperson seine Qualifikation nachweisen. Für gewerbliche Fuhrhalter wird es einen Kutschenführerschein B Gewerbe geben.

Thema Sicherheit

Immer häufiger stehen Gespanne im Fokus medialer Berichterstattung. Insbesondere dann, wenn etwas passiert. Und das ist leider gar nicht so selten der Fall. Fast wöchentlich berichten Medien über Kutschenunfälle, oft mit verheerenden Folgen für Mensch und Tier. Erst im Oktober kamen an nur einem Wochenende zwei Menschen bei schweren Unfällen mit Pferdekutschen in Niedersachsen und Baden-Württemberg ums Leben.

Die Sicherheit zu verbessern ist auch, was man sich vordergründig von der Einführung des Kutschenführerscheins verspricht, wie Thomas Ungruhe, Leiter der Abteilung Breitensport, Vereine und Betriebe der FN, erklärt: „Kutschfahrer sind mit ihren Pferdegespannen häufig auch im Straßenverkehr unterwegs. Leider gibt es aber immer noch Fahrer, die über keinerlei Qualifikation verfügen. Mit Blick auf ihre eigene Sicherheit und zur Unfallprophylaxe führen wir den Kutschenführerschein ein. Er soll die verantwortlichen Personen auf dem Kutschbock dazu befähigen, ein Pferdegespann auf öffentlichen Wegen und Straßen zu führen. Hierzu wird das entsprechende Wissen rund um das sichere Fahren in Straßenverkehr und Gelände sowie um den pferdegerechten Umgang vermittelt.“

Bislang war für das Fahren mit Pferd und Wagen auf Deutschlands öffentlichen Wegen und Straßen keine gesonderte Befähigung verpflichtend, es wurde lediglich der Erwerb des Deutschen Fahrerabzeichens FA 5 empfohlen. Wer dieses oder ein höheres bereits abgelegt hat, kann sich künftig den Kutschenführerschein für Privatpersonen auf Antrag per Formblatt und Nachweis der bestandenen Prüfung ausstellen lassen. Für Fahrer mit turniersportlichen Ambitionen besteht weiterhin die Möglichkeit, an Stelle des Kutschenführerscheins das Fahrabzeichen 5 abzulegen. Dieses soll um ein Sicherheitsmodul erweitert werden, damit jeder, der das Fahrabzeichen ablegt, automatisch auch den Kutschenführerschein erwirbt.

Kutschenfahren in Österreich

Ähnlich wie bislang in Deutschland, ist in Österreich das Lenken eines Gespanns für Privatpersonen an keinerlei verpflichtende Prüfungen gebunden. Wer hierzulande mit der Kutsche im Straßenverkehr unterwegs sein will, sollte laut Oberst Friedrich Schuster, Breitensportreferent des Österreichischen Pferdesportverbandes, aber zumindest das Österreichische Fahrabzeichen in Bronze abgelegt haben. Dieses können alle Fahrer, die über einen der Landesverbände dem OEPS angeschlossen sind, ab dem 16. Geburtstag erwerben.

Anders verhält es sich für gewerbliche Fahrer. Will man mit seiner Kutsche Personen oder Lasten gegen ein Entgelt bewegen, gilt es erst seine fachliche Befähigung durch die Ablegung einer Fahrdienstprüfung nachzuweisen. Die Einführung eines Kutschenführerscheins nach deutschem Beispiel hält Schuster derzeit nicht für notwendig.

PM/ps