Leseprobe

Grund zur Beanstandung

Ein Artikel von Sven und Peggy Morell | 31.12.2024 - 08:00
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Die gesetzlichen Mindestanforderungen in der Pferdehaltung sind sehr niedrig angesetzt. Doch selbst so werden sie oft nicht erfüllt, z. B. wenn adäquate Liegeflächen fehlen. © www.Slawik.com

DI Dr. Peter Zechner ist Referent für Pferdehaltung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich, Geschäftsführer des Zuchtverbandes Stadl-Paura, seit 2009 allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Pferde, Reiten und Pferdesport und daneben Buchautor, privat lebt er mit seiner Frau auf einem Pferdezuchtbetrieb. Zahlreiche Pferdehaltungen hat er in seinen verschiedenen beruflichen Funktionen schon unter die Lupe genommen – er weiß, worauf Pferdehaltungen überprüft werden, in welchen Bereichen die rechtlichen Vorgaben nicht ausreichen und welche Fehler in der Praxis auftauchen.


Auf welcher Grundlage wird kontrolliert?

Grundlage für die Haltung von Pferden bildet das Österreichische Tierschutzgesetz mit der 1. Tierhaltungsverordnung. „Dieses österreichische Tierschutzgesetz ist seit 2005 bundesweit gültig, zuvor gab es mehrere Landesgesetze. Für gewerbliche Anbieter in der Pferdewirtschaft ist zudem die Tierhaltungs- Gewerbeverordnung von Belang. Auch Sachverständige orientieren sich an diesen Rechtsnormen, wenn sie Pferdehaltungen beurteilen“, erklärt Peter Zechner. Pferdehalter:innen müssen sich zwingend an diese Vorgaben halten – tun sie das nicht, kann schlimmstenfalls der Amtstierarzt eine Beschlagnahmung der Pferde veranlassen. Soweit komme es jedoch nur selten, so der Sachverständige. „Die erste Instanz des Tierschutzes liegt auf den Bezirkshauptmannschaften beziehungsweise dem Veterinärreferat. Die Amtstierärzte gehen Anzeigen nach, kontrollieren aber auch systematisch (Gewerbebetriebe) und eine gewisse Anzahl von Pferdehaltungen nach dem Zufallsprinzip“, erklärt er. Zudem gebe es für Landwirte, die am Österreichischen Programm für umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL) teilnehmen, weitere Kontrollen zur Tierhaltung durch die AgrarMarkt Austria (AMA).


Sind die Gesetzesvorgaben zu lasch?

„In meiner Tätigkeit als Vortragender in zahlreichen Kursen zur Pferdehaltung spielt natürlich auch die Diskussion der Tierhaltungsverordnung Pferde eine wesentliche Rolle“, so Peter Zechner weiter. Er ist überzeugt, dass die Vorgaben nicht ausreichen:

„Für einen guten Pferdebetrieb beziehungsweise Pferdehalter darf die Einhaltung des Tierschutzgesetzes kein Problem darstellen. Im Gegenteil, es sind Mindestanforderungen, die in der Praxis weit überschritten werden.“


DI Dr. Peter Zechner

Wertvolle Anleitungen für die Praxis biete die „Selbstevaluierung Tierschutz“ mit dem „Handbuch zur Überprüfung der Mindestanforderungen für die Haltung von Pferden und anderen Equiden in Österreich“. Dieses interpretiere in erster Linie die Anlage 1 der Tierhaltungsverordnung, nenne zudem ergänzende Empfehlungen. Ebenfalls hilfreich sind die „Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten“ des BMELV.

Mehr lesen im Jännerheft

Wo es in der Praxis hakt und welche Bereiche besonders häufig Grund zur Beanstandung geben, lesen Sie in der Jännerausgabe der Pferderevue.

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